Rechtsprechung
OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07.Z |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Zulässigkeit beleuchteter Dachwerbeträger auf Taxen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung des Schutzzwecks der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch Schaffung eines einheitlichen Signalbildes bei Dunkelheit und der Vermeidung von Ablenkungswirkungen durch beleuchtete Dachwerbeträger auf Taxen; Vermeidung von unnötigen Reizen bereits ...
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; StVZO § 16 Abs. 1; ; StVZO § 49 a Abs. 1; ; StVZO § 53 Abs. 10; ; StVZO § 70 Abs. 1 Nr. 2; ; BOKraft § 26 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 25.04.2007 - 5 K 2074/05
- OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07.Z
Papierfundstellen
- DÖV 2009, 506
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch die erzielbaren Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Verhältnissen am Markt und damit nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ; 110, 274 ).Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).".
- BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).".
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Vielmehr unterliegen die Wettbewerbsposition und damit auch die erzielbaren Erträge dem Risiko laufender Veränderung je nach den Verhältnissen am Markt und damit nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen (vgl. BVerfGE 105, 252 ; 106, 275 ; 110, 274 ). - OVG Hamburg, 21.12.2007 - 3 Bf 101/07
Vereinbarkeit des Befristungsverfahrens mit MRK Art 8
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, NVwZ-RR 2004, 542; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007, 3 Bf 101/07.Z, juris). - BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).". - BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00
Freizügigkeit von Spätaussiedlern
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).". - BVerfG, 25.07.2007 - 1 BvR 1031/07
Besteuerung von Biokraftstoffen verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Art. 12 Abs. 1 GG gewährt keine umfassende Freiheit der Berufsausübung; hierzu hat das Bundesverfassungsgericht - in einer Kammerentscheidung zu einer den Kraftfahrzeugverkehr allgemein betreffenden Regelung (Besteuerung von Biodiesel, Beschl. v. 25.7.2007, DVBl. 2007, 1097) - zusammenfassend ausgeführt:. - BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher …
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).". - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus OVG Hamburg, 10.07.2008 - 3 Bf 195/07
Demgegenüber ist der Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt, wenn Normen, die die Berufstätigkeit selbst unberührt lassen, aber Rahmenbedingungen der Berufsausübung verändern, infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv berufsregelnde Tendenz entfalten (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 37, 1 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 110, 274 ), oder bei faktischen oder mittelbaren Beeinträchtigungen in ihrer Zielsetzung und ihren Wirkungen einem Eingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen (vgl. BVerfGE 105, 279 ; 110, 177 ; 116, 202 ).". - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91
Osho
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 2698/99
Ausnahmegenehmigung für Ärztetransporte bei Organtransplantationen
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …